Bei dieser Veranstaltung handelte es sich um eine Mischung aus „Gespräch“ und „Doktorandenkolloquium“. Selbst Unternehmen mit einem guten Geschäftsmodell können in eine Krise geraten – man denke nur an die Folgen der COVID-19-Pandemie. Statt solche Unternehmen in der Krise zu liquidieren, erscheint es vorzugswürdig, sie zu restrukturieren, um fähige Marktakteure nicht zu verlieren, und, sofern sie erfolgreich saniert werden, nachhaltige Werte zu schaffen. Aufgrund einer Richtlinie der EU wollen und müssen sich auch Deutschland und Italien ein neues Restrukturierungsrecht geben. Wo gibt es Gemeinsamkeiten, wo Unterschiede … und warum?
Im Rahmen der Deutsch-Italienischen Zusammenarbeit in den Geistes- und Sozialwissenschaften (DFG – Villa Vigoni)
Koordination
Prof. Francesco Bordiga, Bergamo; Prof. Dr. Christoph A. Kern, Heidelberg
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