Das deutsch-italienische Kolloquium widmet sich dem Recht der Personengesellschaften aus rechtsvergleichender Perspektive. Schließlich sind die verschiedenen Kodifikationen mangels eines harmonisierenden Eingriffs des europäischen Gesetzgebers stark in ihren Rechtstraditionen verhaftet.
Der Vergleich zwischen Deutschland und Italien wird zum einen durch die jüngst verabschiedete Modernisierung des deutschen Personengesellschaftsrechts geprägt sein, zum anderen durch den Umstand, dass das italienische Personengesellschaftsrecht noch in der kodifizierten Fassung von 1942 verharrt und in der Vergangenheit oftmals im Mittelpunkt nicht eingelöster Reformvorhaben stand.
Vor diesem Hintergrund könnten die deutschen Erfahrungen – abgesehen davon, dass sie ein Versuchsfeld für die Überprüfung der derzeitigen „Belastbarkeit“ der gesellschaftsrechtlichen Grundsätze in beiden Systemen darstellen – ein Bezugspunkt sein, der in die anstehende Modernisierung des italienischen Gesellschaftsrechts einfließt.
Veranstaltung im Rahmen der Deutsch-Italienischen Zusammenarbeit in den Geistes- und Sozialwissenschaften (DFG – Villa Vigoni)
Koordination
Prof. Francesco Bordiga, Università degli Studi di Bergamo;
Prof. Dr. Marc-Philippe Weller, Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg

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