Die Veranstaltung befasst sich mit dem Begriff der „Normalität“ im römischen Recht, verstanden als Schnittpunkt zwischen faktischer Regelmäßigkeit und normativer Relevanz. Anhand vielfältiger Quellen wird untersucht, wie juristische Kriterien auf typischen und wiederkehrenden Situationen aufbauten. Das Format fördert den interdisziplinären Dialog und die aktive Beteiligung junger Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler.
Im Rahmen der deutsch-italienischen Zusammenarbeit (Deutsche Forschungsgemeinschaft – Villa Vigoni)
Koordination
Prof. Iole Fargnoli, Università degli Studi di Milano / Universität Bern; Prof. Dr. Thomas Finkenauer, Tübingen

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